Heiraten
Hier finden Sie alle Informationen zum Heiraten in Perl.
Ehe für alle - aktuelle Hinweise
Ab dem 01.10.2017 können Personen, sofern Sie Ihren Wohnsitz in Perl haben, die Umwandlung Ihrer geschlossenen Lebenspartnerschaft in die Ehe beantragen. Ebenso ist die Anmeldung der Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare ab dem 01.10.2017 möglich.
In beiden Fällen ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Auskunft über vorzulegende Unterlagen erteilt Ihnen gerne Ihr Team vom Standesamt Perl. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Telefonisch erreichen Sie uns unter +49 (0)6867/66-113 oder -115 sowie per E-Mail an standesamt@perl-mosel.de
Stimmungsvolle Orte für Ihre Trauung
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Sie melden die Ehe bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt an. Hierzu ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
Zur Anmeldung der Eheschließung sollten beide Partner bei uns persönlich vorsprechen. Wenn einer der Partner verhindert ist, kann er den Anderen schriftlich bevollmächtigen. Welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen, erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Die Anmeldung der Eheschließung verliert nach sechs Monaten ihre Gültigkeit. Bei Fragen steht Ihnen Ihr Team vom Standesamt unter der obigen Telefonnummer gerne zur Verfügung.
Sowohl für BürgerInnen der Gemeinde Perl als auch für Brautpaare, die nicht in Perl wohnen, bietet das Perler Standesamt an festgelegten Terminen Trauungen an Samstagen und Freitagnachmittagen an.
Brautpaare, die nicht in Perl wohnen und in Perl heiraten möchten, wenden sich hierzu direkt an Ihr Wohnsitzstandesamt oder auch gerne an das Perler Standesamt. Dort werden Sie über das Verfahren informiert.
Kosten
Nach bundeseinheitlich geltender Rechtsverordnung sind die Standesämter verpflichtet, für eine Trauung an einem Samstag oder Freitag Nachmittag eine Zusatzgebühr in Höhe von 66 Euro zu erheben.
Hinweis:
Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Termine können frühestens sechs Monate vor der Trauung reserviert werden.
Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden (auch international)) sowie beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister erhalten Sie bei dem Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat.
Urkunden können von Personen angefordert werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel).
Für die schriftliche Beantragung nutzen Sie bitte unser Beantragungsformular, das wir unter diesem Text sowie im Downloadcenter zur Verfügung stellen. Dieses senden Sie bitte vollständig ausgefüllt per E-Mail an standesamt@perl-mosel.de oder per Post an:
Gemeinde Perl, Standesamt, Trierer Straße 28, 66706 Perl.
Nach Zahlungseingang der Gebühr wird Ihr Antrag bearbeitet und die Urkunde per Post versandt.
Gebühren in Höhe von 11,00 € werden für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde erhoben. Jede weitere Urkunde der gleichen Art, die gleichzeitig beantragt und in einem Verfahren hergestellt wird, kostet 5,50 Euro. Eine Auskunft aus dem Register (z.B. Geburtszeit) beträgt 7,00 Euro.
Gebührenbeispiele:
- 2 Geburtsurkunden (deutsch): 16,50 Euro
- 1 Geburtsurkunde (deutsch) sowie 1 Geburtsurkunde (international): 22,00 Euro
- 1 begl. Ablichtung Geburtenregister sowie 1 Eheurkunde (deutsch): 22,00 Euro
Wenn Sie sich entschlossen haben, im Ausland zu heiraten, verlangt man von Ihnen in der Regel die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung der Behörde des Heimatstaates, dass der beabsichtigten Eheschließung nach Heimatrecht kein Ehehindernis entgegensteht. Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.
Um genau zu erfahren, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Sofern Sie sich bereits im Ausland aufhalten und Ihr letzter Wohnsitz in Perl war, können Sie Ihr Ehefähigkeitszeugnis schriftlich beantragen.
Grundsätzlich können Sie eine Ehe, die im Ausland geschlossen wurde, mit der dort ausgestellten ausländischen Urkunde (ggf. mit Übersetzung) im Inland nachweisen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Eheschließung hier nachbeurkunden zu lassen, sofern einer der Beteiligten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Bezüglich der Auswirkungen auf die Namensführung und für weitere Rückfragen steht Ihnen Ihr Team vom Standesamt gerne zur Verfügung. Die allgemeine Gebührentabelle finden Sie auf der rechten Seite im Bereich für die Downloads.