Forst - Aktuelle Informationen

15.02.2023 | Zuteilung bzw. Vorweisung von Brennholz 2023

In der nächsten Woche werden wir das diesjährige Brennholz vorweisen können. Zunächst werden die an den Forstweg gerückten Polter vorgewiesen. Im weiterem Verlauf die Flächenlose, da diese noch nicht vollständig aufgearbeitet werden konnten.

Voraussetzung für die Zuteilung von Brennholz in unseren kommunalen (und somit öffentlichen) Wäldern ist die Erbringung des Nachweises eines „Motorsägenscheines“ (für liegendes Holz – das ist der Grundlehrgang, i.d.R. 2-tägiger Lehrgang von SaarForst Landesbetrieb, Mobile Waldbauernschule oder unser eigener Lehrgang). Dieser wird aus Gründen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung bei der Arbeit im gemeindlichen Forst gefordert. Er wird nicht gebraucht, wenn man das Holz aus dem Wald direkt abfahren lässt, ohne es weiter zu bearbeiten. und dann das Holz zu Hause auf dem Privatgelände mit der Motorsäge aufarbeitet. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie Ihren Motorsägenschein beim Aufarbeiten des Holzes auf Verlangen eines Mitarbeiters der Gemeinde vorzuweisen haben. Ebenso ist die Alleinarbeit nicht gestattet und die persönliche Schutzausrüstung (Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz, Sichtschutz, Gehörschutz usw.) ist zu tragen.

Wir behalten uns vor, in den Fällen der Nichtvorlage eines Motorsägenscheines oder im Falle von Verstößen, den Personenkreis aus dem Wald zu verweisen oder vom Verkauf zurückzutreten.

Wir danken Ihnen für Ihr entgegengebrachtes Verständnis.

Revierförster

Peter Schneider
Zimmer NG.05
 
Tel.: +49 (0) 6867 / 66 118
Fax: +49 (0) 6867 / 66 100

 

Verwaltung Forst

Thomas Lillig
Zimmer NG.04
 
Tel.: +49 (0) 6867 / 66 103
Fax: +49 (0) 6867 / 66 100