Winterdienst auf Gehwegen

von Öffentlichkeitsarbeit

Die Grundstückseigentümer sind in der Pflicht

Reinigungsverpflichtete sind die Eigentümer der an die Straßen angrenzenden Grundstücke.

Das gilt für alle Grundstückseigentümer ohne Ausnahme, auch wenn man z. B. berufstätig ist oder aus anderen Gründen der Räum- und Streupflicht nicht persönlich nachkommen kann. In diesem Fall muss eine andere Person bzw. eine Firma damit beauftragt werden.

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Perl zum Download

 Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen (15,0 KiB)

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