Tipps des EVS zur richtigen Befüllung der Biotonne

von Öffentlichkeitsarbeit

Damit es im Winter mit der Leerung klappt

Festgefrorenes Biogut sollte daher nach Möglichkeit am Entleerungstag mit einem Stock von der Tonnenwand gelöst werden. Hilfreich ist es, die Biotonne vor dem Befüllen mit einigen Lagen zerknülltem Zeitungspapier auszulegen und das Biogut in Zeitungspapier einzuwickeln. Wer seine Biotonne in einem geschützten Raum (Garage oder Keller) abstellt, kann meist ohnehin mit einer einwandfreien Entleerung rechnen.

Falls eine Leerung des Gefäßes trotz aller Vorkehrungen jedoch nicht komplett möglich ist, kann das Biogut in solchen Ausnahmefällen in Kartons gesammelt und beim nächsten regulären Abfuhrtag neben das Abfallgefäß gestellt werden. Hierfür dürfen ausschließlich Kartons, in keinem Fall Plastiktüten oder als kompostierbar bzw. biologisch abbaubar gekennzeichnete Kunststoffbeutel, verwendet werden.

Kunststoffe – auch als abbaubar oder kompostierbar bezeichnete - gehören nicht in die Biotonne

Aus Hygienegründen wird Biogut oft in Plastiktüten gesammelt und dann samt Tüte in die Biotonne geworfen. Kunststoffe können jedoch bei der Kompostierung oder Vergärung nicht abgebaut werden, was zwangsläufig zu einer Verunreinigung des Kompostes führt.

Generell gilt:

  • Kunststoffe gehören nicht in die Biotonne.
  • Das gilt auch für als kompostierbar oder biologisch abbaubar bezeichnete Kunststoffe – also z.B. als abbaubar bezeichnete Kunststofftüten - sowie Kunststoffverbunde, denn diese verrotten in den Kompostwerken nicht vollständig.
  • Auch Kunststoffe oder Kunststoffverbunde, die zwar verrotten, die Kompostqualität aber nicht nachhaltig verbessern, dürfen nicht über die Biotonne entsorgt werden.

Hintergrund ist die Tatsache, dass, selbst wenn biologisch abbaubare Kunststoffe so abgebaut würden, dass kein Kunststoffanteil mehr zu sehen wäre, zugegebene Zusatzstoffe – z.B. Weichmacher – über den Kompost in die Umwelt transportiert würden. Manchmal werden bei einzelnen Kunststoffprodukten auch andere Materialien beigemischt, um die Reißfähigkeit zu erhöhen, zum Beispiel bei der Schlaufe. Diese Teile zersetzen sich dann unter Umständen gar nicht.

Aus diesem Grund werden falsch befüllte Abfallgefäße nicht entleert. Auch eine Nachleerung ist nicht vorgesehen. Stattdessen werden entsprechend falsch befüllte Gefäße mit einem Aufkleber versehen, auf dem darauf hingewiesen wird, dass die störenden Stoffe entfernt und über die Restabfalltonne oder Abfallsäcke des EVS (erhältlich bei der Kommune) entsorgt werden müssen. Alternativ kann die falsch befüllte Biotonne – nach Anmeldung beim EVS unter Tel. 0681/5000-706 - bei der nächsten Restabfallentsorgung bereitgestellt werden. Diese außergewöhnliche Entleerung wird dann als Leerung des Restabfallgefäßes berücksichtigt.

Wir weisen darauf hin, dass die beauftragten Abfuhrunternehmer gehalten sind, auf eine korrekte Befüllung der Biogefäße zu achten, aber auch der EVS sich eigene Kontrollen vorbehält. Ziel dieses konsequenten Vorgehens ist es, den Verbraucherinnen und Verbrauchern als Ergebnis der Kompostierung ein hochwertiges unverfälschtes Naturprodukt anbieten zu können.

Ideale Biogut-„Verpackungen“ sind Zeitungspapier und Bäcker- oder Metzgertüten aus Papier.

Alle wichtigen Informationen zur richtigen Befüllung der Biotonne gibt es unter www.evs.de. Fragen zum Thema beantworten auch gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EVS Kunden-Service-Centers (Tel. 0681/ 5000-555, service-abfall@evs.de).

 

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